Wir sind die Auswucht-Profis


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für die Ausführung unserer Aufträge gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Zentralverbandes des Elektrohandwerkes neuester Stand sowie unsere Zusatzbedingungen.

  2. Alle Angebote sind freibleibend. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur als ungefähre und sind unverbindlich. ein Verzug in der Ablieferung der Ware berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

    Krieg, Streik, Aufruhr, Betriebsstörungen unserer Lieferanten und solche des öffentlichen Verkehrs, behördliche Maßnahmen, Warenmängel und andere unvorhergesehende Umstände, die bei der Ausführung unseres Auftrages von Wichtigkeit sind, gelten als höhere Gewalt und berechtigen uns, nach unserer Wahl unsere Lieferung hinauszuschieben oder das Geschäft ganz aufzugeben. Erhöhungen der bestehenden Zoll- und Steuersätze gehen zu Lasten des Käufers.

  3. Alle Transportgefahren gehen ab Lager zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die anstandslose Übernahme der Ware seitens der Bahn oder des Spediteurs bestätigt die ordnungsgemäße Verladung und gute Beschaffenheit der Verpackung und schließt das Recht des Käufers zu einer Beanstandung aus. Transport-Versicherung muss vom Besteller ausdrücklich verlangt werden und geht zu seinen Lasten.

  4. Beanstandungen der Beschaffenheit der Ware sind innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware bei uns anzubringen. Begründete Beanstandungen verpflichten uns nur zum Rücktritt vom Geschäft. Zu Ersatzlieferungen und Umtausch sind wir nicht verpflichtet; wir behalten uns sie jedoch vor. Preisminderungen, Schadensersatz usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Käufer steht das Recht zu, die Ware vor Abgang zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen. Unterlassung bedingt gegebenenfalls die Übernahme der Hin- und Rückfracht durch den Käufer. Maße, Gewichte und Abbildungen sind unverbindlich. Abweichungenberechtigen den Käufer nicht, daraus irgendwelche Einwendungen herzuleiten.

  5. Reparaturen und Montagearbeiten werden mit größter Gewissenhaftigkeit und sachgemäß ausgeführt.
    Jede geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt, auch wenn es uns nicht möglich war, den beabsichtigten Erfolg zu erziehen. Irgendeine Verbindlichkeit für Minderung oder Schaden wird ausdrücklich abgelehnt.
    Der Rechnungsbetrag ist sofort zahlbar, netto Kasse ohne Abzug.

  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen für beide Teile Hamburg.

  7. Alle Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung das Eigentum der Peter Torner GmbH.